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Die Sache mit der christlichen Religion

Gerd Lüdemann, Jahrgang 1946, ist Professor für Geschichte und Literatur des frühen Christentums an der Theologischen Fakultät der Universität Göttingen. Seit 1999 prozessiert Lüdemann gegen die Universität, inzwischen liegt der Fall beim Bundesverfassungsgericht.


Als theologisches Erstsemester besuchte ich jeden Sonntag den Universitätsgottesdienst in der Göttinger St. Nikolaikirche. Dort predigten die Professoren der Theologischen Fakultät, deren Worte von der Kanzel wir Studenten andachtsvoll lauschten. Während der Woche trafen wir die Hochschullehrer wieder; sie machten uns dann im Hörsaal vom Katheder aus mit der historischen Kritik der Bibel bekannt.

Mit der Zeit nahm die Zahl meiner Gottesdienstbesuche jedoch ab und neigte sich dann am Ende des zweiten Semesters sogar gegen Null. Ich hatte Schwierigkeiten, das auf der Kanzel Gesagte mit dem im Hörsaal Gelernten zu vereinbaren, und fand es zusehends unbegreiflich, wie ein und dieselbe Person christlich verkündigen und wissenschaftlich unterrichten kann. In Predigten über das Alte Testament wurden uns Abraham und Moses so nahe gebracht, als ob sie zu uns sprächen, in Vorlesungen über die Geschichte Israels lernten wir dagegen, dass Abraham historisch garn nicht existiert hat und über Moses wenig mehr als sein ägyptischer Name bekannt ist. Ähnlich verhielt es sich mit dem Neuen Testament. Beim Ostergottesdienst hieß es aus professoralem Mund, Jesus wurde von den Toten erweckt und zum Herrn über den Kosmos gemacht, indes lernten wir im Seminar über die Auferstehung Jesu: Jesus ist, historisch gesehen, gar nicht auferstanden; die Jünger haben ihn vielmehr in einer Vision gesehen. Das Grab war gar nicht leer, sondern voll.


Zentrale biblische Aussagen sind historisch haltlos: Kann man da noch Christ sein?

Mich bedrückte dieser scharfe Gegensatz zwischen Glauben und Wissenschaft sehr. Hier, in der einstigen Hochburg der deutschen Aufklärung, war ich nun und wollte wissen, was in der Bibel Fiktion und was Faktum ist, und erfuhr es auch. Doch die Sprengkraft ihres Wissens wurde von den hochgeschätzten Lehrern – so schien es mir – durch den Inhalt ihrer Predigten sofort wieder neutralisiert.

Angesichts einer solch ausweglosen Lage rückte der Abbruch des Theologiestudiums in greifbare Nähe. Ich vollzog ihn aber nicht, weil das Wissen um den Ursprung des Christentums und um die Entstehungsgeschichte der biblischen Schriften eine Bereicherung, einen Wert in sich darstellt. Und wo konnte man all das besser lernen als an der Theologischen Fakultät? Außerdem emanzipierte die historische Kritik von den Dogman der Kirche, besonders auch davon, dass alle Ungläubigen ewig verdammt seien. „Wer da glaubet und getauft wird, der wird selig werden, wer aber nicht glaubtet, der wird verdammt werden“ sagte uns „Jesus“ bei der Kindertaufe jeden Sonntag durch den Mund unseres Pastors; ich habe das hunderte Male gehört und auch geglaubt und war von diesem Unsinn nun endlich befreit worden. Daher setzte ich das Theologiestudium bewusst fort, wollte aber nicht mehr Pastor werden und redete mit niemandem über mein Problem. Keiner fragte danach; man konnte auch; man konnte auch, ohne dieses Thema anzusprechen, beruflich als Theologe weiterkommen, damals wie heute.

Dreißig Jahre danach, inzwischen ordentlicher Professor für Neues Testament an meiner Heimatuniversität, wagte ich im März 1998 erstmals, den mich seit dem Theologiestudium bedrängenden Konflikt in allen Einzelheiten zu beschreiben, und bekannte öffentlich meinen Unglauben. Unter Verweis auf die allseits bekannten Ergebnisse historischer Forschung – die meisten im Neuen Testament enthaltenen Worte Jesu sind unecht, das Abendmahl ist nicht von ihm eingesetzt worden, die Auferstehung geht auf eine Vision der Jünger zurück- schrieb ich: ES gibt zwar viele Gründe, Christ zu sein, aber keinen stichhaltigen Grund. Niemand könne angesichts der historischen Haltlosigkeit zentraler biblischer Aussagen noch Christ sein, und auch ich sei keiner mehr.

Diese Aussage eines Theologieprofessors – „ich bin kein Christ“ – rief die evangelischen Kirchen in Niedersachsen auf den Plan. Ihre juristischen Vertreter intervenierten unverzüglich beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Sie verlangten disziplinarische Maßnahmen und, als dies auf taube Ohren stieß, meine Ausgliederung aus der Theologischen Fakultät. Zugleich wurde den Angehörigen des habilitierten Lehrkörpers dringend nahegelegt, sich diesem Begehren anzuschließen. Das taten sie dann auch prompt. Mehr noch: kein einziges Mitglied des Kollegiums hat mir öffentlich beigestanden, obwohl die meisten dieselben historischen Einsichten teilten. Das Ergebniswar, dass meine Professur – obwohl an der Theologischen Fakultät verbleibend - ab Ende 1998 aus den theologischen Studiengängen (einschließlich der Lehrerausbildung) ausgegliedert wurde und dass ich fortan nicht mehr das Fach „Neues Testament“ , sondern das Fach „Geschichte und Literatur des frühen Christentums“ in Forschung, Lehre und Fortbildung vertreten sollte. Das klang nicht schlecht, denn die Texte des Neuen Testaments sind ja Literatur des frühen Christentums. Die üble Konsequenz der Umbenennung des Lehrstuhls war und ist, dass in dem neuen Fach keine akademischen Abschlüssen möglich sind und die Professorenstelle nach meinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst im Jahr 2011 nicht wieder besetzt werden sollte. Das nennt man Kaltstellung.

Da stand ich nun – zum einen erleichtert, dass der Beamtenstatus einen Rausschmiss verhindert hatte, zum anderen aber auch betrübt, weil ich akademisch nunmehr völlig isoliert war und die von mir geförderten akademischen Talente sehen mussten, wo sie mit ihren Projekten unterkamen.

Nun sind sich alle in der Geistes- oder Naturwissenschaft einig, dass Forschung frei sein muss und nicht von vornherein weiß, zu welchen Ergebnissen sie führt. Diese Freiheit der Wissenschaft ist erst nach langen Kämpfen gegen Einsprüche der christlichen Kirchen errungen worden. Da Theologie bis heute ein Universitätsfach ist, haben die dort Tätigen – sollte man eigentlich denken – auf volle Wissenschaftsfreiheit. Es war daher skandalös, dass in meinem Fall die Niedersächsischen Kirchen den Staat zu einer solch massiven Beschneidung dieser Freiheit bewegen konnten.

Da es ums Prinzip und letztlich um die Frage geht, ob und wie Theologie eine Wissenschaft sein kann, wählte ich den Weg der gerichtlichen Klage, wobei mir bewusst war, dass die ein langer, kostspieliger Weg sein würde und dass – wenn überhaupt – nur in der höchsten Instanz ein Erfolg möglich sein könnte. Immerhin gibt es in der deutschen Rechtsgeschichte bisher keinen vergleichbaren Fall, schon gar nicht im evangelischen Bereich; alle Konflikte zwischen Kirche und Theologieprofessoren sind bisher durch einen Vergleich beigelegt (zum Beispiel der Konflikt um Hans Küng) oder direkt zu Ungunsten des jeweiligen Stelleninhabers entschieden worden.

Von 1999 bis 2005 ging es durch alle drei Instanzen der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit: vom Verwaltungsgericht Göttingen zum Oberverwaltungsgericht Lüneburg bis hin zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Zwar wiesen die ersten beiden Gerichte die Klage zurück; doch war es immerhin ermutigend, dass jeweils der Gang zur nächst höheren Instanz bis hin zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen wurde.


An der Universtät kaltgestellt: Das Bundesverfassungsgericht prüft jetzt den Fall

Meine Hoffnung, dass das höchste Verwaltungsgericht die Zwangsmaßnahmen der Universität Göttingen aufheben würde, trog allerdings. Selbst die Bundesrichter in Leipzig blieben hart und bestätigten die Maßnahmen meines Arbeitsgebers aus dem Jahre 1998, und zwar mit folgender Begründung: Die Theologische Fakultät der Universität Göttingen sei eine konfessionsgebundene Einrichtung, sie diene der Ausbildung des theologischen Nachwuchses der evangelischen Kirche wie auch der Vertiefung und Übermittlung von Glaubenssätzen. Die an ihr tätigen Hochschullehrer übten damit ein konfessionsgebundenes Amt aus. Dafür sei nur geeignet, wer ein entsprechendes Bekenntnis hat. Die Universität sei verpflichtet, ihren Lehrbetrieb so zu organisieren, dass dieser den kirchlichen Eignungsanforderungen genüge.

Mit diesem Urteil haben die obersten Verwaltungsrichter den kirchlichen Charakter der Theologie an der Universität festgeschrieben; anders lässt sich die Aussage nicht verstehen, dass die Hochschullehrer die kirchlichen Glaubenssätze vertiefen sollen. Das aber heißt zugleich, dass die Theologie den Richtern zufolge keine Wissenschaft und demgemäß ein Fremdkörper an der Universität ist. Sie weisen nämlich der Kirche in Gestalt der Theologischen Fakultät einen eigenen Raum mit eigenen Gesetzen auch innerhalb der Universität zu. Dieser Rechtsbefund erlaubt Theologieprofessoren weiter, zu Lasten der Studierenden in zwei Sprachen zu reden – auf der Kanzel erbaulich-kirchlich, auf dem Katheder wissenschaftlich – und, eine alte Tradition fortsetzend, einer doppelten Wahrheit zu huldigen.

Man darf gespannt sein, ob der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sich den Ausführungen zum kirchlichen Charakter der Theologie anschließen wird.



Gerd Lüdemann

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