zurück zur Übersicht – Hundeverordnung und die Folgen
„Selbstreinigungsprogramm“
für den Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V.
Die Demokratie erlaubt uns keine andere Handhabe als die der sorgfältigen Ermittlung darüber, wer welche geldwerten Vorteile und warum in den vergangenen Jahren vom Chef des Hamburger Tierschutzvereins erhielt. Es ist zu klären, wer welches Brutto-Gehalt bezog/bezieht und ob Gelder für anderes ausgegeben wurden als im § 2 der Satzung vorgesehen. Hierzu gehört auch die Frage nach der Beschäftigung von Firmen: Welche Rechnungen wurden für welche (tatsächlich) erbrachten Leistungen erstellt.
Weshalb wurden Partyservice-Firmen mehrfach in der Woche bestellt, um Essbares abzuliefern. Grundsätzlich ist zu klären, ob das Finanzgebaren des Vorstandes mit dem Status der Gemeinnützigkeit vereinbar gewesen ist und welche Verträge (auch Verträge mit dem Personal) unverhältnismäßig sind.
Welche Vermögenswerte wurden dem Verein in der Ära Poggendorf unrechtmäßig entzogen?
Was wissen die Mitarbeiter des HTV?
In der Berechnung der vom Vorstand zu verantwortenden realen Verluste wird eine Summe zustande kommen, die per Schadensersatzklage gegen den Vorstand insgesamt geltend gemacht wird.
Eine besondere Stellung in den Untersuchungen nimmt die so genannte Amigo-Fraktion ein: Welche Politiker, welche Behördenangestellten und Privatpersonen konnten sich an der Substanz des HTV bereichern.
Für HTV-Mitarbeiter gilt: wer offen und ehrlich sein Wissen über Interna des HTV offenbart, steht unter dem Schutz des neuen Vorstandes. Eine Kündigung ist ausgeschlossen, im Falle der Weitergabe von strafrechtlich relevanten Details greift die von ihnen unterzeichnete Verschwiegenheitsklausel nicht.
Dirk Schrader, Hamburg